VeröffentlichtZuschuss
Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)
Europäische Kommission
Die Europäische Union unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der EU sowie mit angrenzenden Drittländern.
Programmdetails
Im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit werden folgende Maßnahmen mitfinanziert: die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen angrenzenden Regionen zur Förderung der integrierten Regionalentwicklung („Interreg A“), transnationale und maritime Zusammenarbeit in größeren transnationalen Gebieten oder im Umkreis von Meeresbecken mit dem Ziel einer stärkeren territorialen Integration („Interreg B“), interregionale Zusammenarbeit zur Stärkung der Effektivität der Kohäsionspolitik („Interreg C“), Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage zur Erleichterung ihrer regionalen Integration in ihrer Nachbarschaft („Interreg D“). Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung beteiligt sich finanziell an den Kooperationsprogrammen. Die Maßnahmen werden in Form von Kooperationsprogrammen durchgeführt.
Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung für spezifische Vorhaben ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.
Nicht förderfähig
- •Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auch benachbarte Drittstaaten an den Kooperationsprogrammen beteiligen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein