VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Aktualisiert vor 21 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Heimtieren.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Heimtieren und in Einzelfällen von Nutztieren. Sie erhalten die Förderung für investive Maßnahmen zur Schaffung von Plätzen in Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes für Heimtiere (Sachkosten). Die Höhe der Förderung beträgt bei investiven Maßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine Beteiligung der Kommunen wird erwartet; sonstigen Maßnahmen für Personalausgaben und Sachausgaben (wie Betrieb des Tierheims, Beförderung von Tieren zur tierärztlichen Versorgung und Fortbildungen im Bereich Tierschutz) 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 5.800 je Tierschutzverein und Jahr sowie für Impfungen, Gerätebeschaffungen und Tierarztgebühren bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahmen in Sachsen durchführen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.800 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge für investive Maßnahmen müssen bis zum 15. März eines Jahres eingereicht werden.

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: verein, kommune, soziale_einrichtung
  • Förderbetrag: bis 5.800 €