VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei der Durchführung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (IVF und ICSI).
Programmdetails
Das Programm unterstützt verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt bei der Durchführung von In-vitro-Fertilisation (IVF) oder intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) in Landeseinrichtungen. Die Förderung deckt die Zyklen 1 bis 3 und umfasst Labor-, Anästhesie- und Apothekenausgaben. Die Landesförderung ergänzt die Bundesförderung. Maximaler Zuschuss: 800 Euro (IVF), 900 Euro (ICSI). Förderquote: bis zu 50 % der Selbstkosten nach Krankenkassenerstattung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.
Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 900 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Behandlungsbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- €Förderbetrag: bis 900 €