VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei der Durchführung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (IVF und ICSI).

Programmdetails

Das Programm unterstützt verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt bei der Durchführung von In-vitro-Fertilisation (IVF) oder intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) in Landeseinrichtungen. Die Förderung deckt die Zyklen 1 bis 3 und umfasst Labor-, Anästhesie- und Apothekenausgaben. Die Landesförderung ergänzt die Bundesförderung. Maximaler Zuschuss: 800 Euro (IVF), 900 Euro (ICSI). Förderquote: bis zu 50 % der Selbstkosten nach Krankenkassenerstattung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.

Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 900 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Behandlungsbeginn beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Verheiratete Paare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • Förderbetrag: bis 900 €