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Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert private Maßnahmen zum Schutz von Wohngebäuden vor Hochwasser und Starkregen.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre private Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Damit werden Ihre Investitionen an bestehenden Wohngebäuden unterstützt, die in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden. Sie erhalten die Förderung für Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen, sowie die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 20.000 sowie für den Sächsischen Hochwasservorsorgeausweis oder ein vergleichbares Gutachten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens EUR 1.200 je Gebäude.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude.

Das Gebäude muss in Sachsen liegen und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Gutachten zur Hochwasservorsorge

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Privatpersonen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: bis 20.000 €