VeröffentlichtBildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Kinder und Jugendliche, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz
Förderung der Doris-Wuppermann-Stiftung
Doris-Wuppermann-Stiftung c/o Stephan Römer, RBT Bölke Römer Memmler PartG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwälte
- Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen
- Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit
- Klimaschutz demokratisch gestalten
- Erinnerungskultur bewahren
Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. Dazu fördert und ermöglicht Sie im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung engagierter junger Menschen.
Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern
👥Zielgruppen/Bedingungen
Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine (e.V.) oder kommunale Jugendeinrichtungen.
Die Initiative, die den Antrag stellt, muss rechtsfähig und gemeinnützig sein. Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, sollten sich bitte einen gemeinnützigen Träger suchen. Anträge werden laufend entgegengenommen.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Für die Beantragung von Fördermitteln muss das Antragsformular verwendet werden.
Für die Bestätigung der Gemeinnützigkeit und Rechtsfähigkeit der Antragstellenden müssen folgende Unterlagen mit eingereicht werden:
1. die Satzung/Gesellschaftervertrag,
2. der Vereins-/ Stiftungs-/ Handelsregisterauszug,
3. der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts,
4. die Kontaktinformationen, Postadresse sowie Trägerkontodaten.
Die Anträge werden per E-Mail an die Stiftung gerichtet: foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de
Die Entscheidung über die Förderung treffen der Vorstand oder die von ihm dazu Beauftragten. Über die Förderentscheidung werden die Antragstellenden per E-Mail benachrichtigt.
Bei allen Veröffentlichungen geförderter Projekte ist auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.
ℹWeitere Informationen
- Download Antragsformular
• Link zur Förderung
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- BildungEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieKinder und JugendlicheUmwelt-/NaturschutzKlimaschutz und Tierschutz
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: bis 5.000 €