VeröffentlichtZuschuss
Wiederaufbau nach Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt bei der Beseitigung hochwasserbedingter Schäden und dem Wiederaufbau von Anlagen und Infrastruktur.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie beim Wiederaufbau von Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind. Sie erhalten die Aufbauhilfe für die Beseitigung von Schäden an Vermögenswerten von Unternehmen und von Privatpersonen, an land-, forst- und ähnlich genutzten oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen, an städtebaulicher, sozialer und verkehrlicher Infrastruktur sowie an Kultureinrichtungen und Archiven. Außerdem erhalten Sie die Aufbauhilfe für Einkommenseinbußen aufgrund einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Selbstständige, Unternehmen, Landwirtinnen und Landwirte, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände.
Schäden müssen in direktem Zusammenhang mit dem Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 stehen.
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten über Schäden,Projektdatenblätter für öffentliche Infrastruktur
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 13.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2026
- Hinweise zur Frist
- Antragsfristen variieren je nach Zielgruppe.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: kommune, verein, unternehmen, privatperson
- €Förderbetrag: 5.000 € – 13.000 €