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Wiederaufbau nach Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt bei der Beseitigung hochwasserbedingter Schäden und dem Wiederaufbau von Anlagen und Infrastruktur.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie beim Wiederaufbau von Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind. Sie erhalten die Aufbauhilfe für die Beseitigung von Schäden an Vermögenswerten von Unternehmen und von Privatpersonen, an land-, forst- und ähnlich genutzten oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen, an städtebaulicher, sozialer und verkehrlicher Infrastruktur sowie an Kultureinrichtungen und Archiven. Außerdem erhalten Sie die Aufbauhilfe für Einkommenseinbußen aufgrund einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Selbstständige, Unternehmen, Landwirtinnen und Landwirte, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände.

Schäden müssen in direktem Zusammenhang mit dem Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 stehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten über Schäden,Projektdatenblätter für öffentliche Infrastruktur

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 13.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2026
Hinweise zur Frist
Antragsfristen variieren je nach Zielgruppe.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: kommune, verein, unternehmen, privatperson
  • Förderbetrag: 5.000 € – 13.000 €
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