VeröffentlichtZuschuss

HAUPTSACHE:MUSIK

Niedersächsisches Kultusministerium

Aktualisiert vor 21 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch Zuschüsse für innovative Projekte.

Programmdetails

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie Breitenförderung, Begabungsförderung, Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 15.000. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.500. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Lüneburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind der Landesmusikrat Niedersachsen e.V., seine angeschlossenen Verbände sowie sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Institutionen müssen sich am Gemeinwohl orientieren und qualifiziertes Personal einsetzen.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: bildungseinrichtung, verein
  • Förderbetrag: 2.500 € – 15.000 €