VeröffentlichtZuschuss
HAUPTSACHE:MUSIK
Niedersächsisches Kultusministerium
Aktualisiert vor 21 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch Zuschüsse für innovative Projekte.
Programmdetails
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie Breitenförderung, Begabungsförderung, Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 15.000. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.500. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Lüneburg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind der Landesmusikrat Niedersachsen e.V., seine angeschlossenen Verbände sowie sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die Institutionen müssen sich am Gemeinwohl orientieren und qualifiziertes Personal einsetzen.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Förderregion
Niedersachsen
Antragsberechtigt
Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen
- iAntragsteller: bildungseinrichtung, verein
- €Förderbetrag: 2.500 € – 15.000 €