VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten
Bundesministerium des Innern (BMI)
Zuschüsse für Projekte zur Integration von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund.
Programmdetails
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und die gesellschaftliche Integration sowie die Teilhabechancen von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen. Gefördert werden insbesondere Schulungen zur Weiterbildung und Qualifizierung für ehrenamtliche Akteure im Integrationsbereich. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren, abhängig von den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig und erfolgt über ein Interessenbekundungsverfahren (IBV).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwandernden tätig sind.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Eingliederungsleistungen und individuelle Beratungen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Migrantenselbstorganisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verein