VeröffentlichtZuschuss

Markterschließungsrichtlinie 2022

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur Markterschließung mit Zuschüssen für Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformationsstände.

Programmdetails

Das Land Brandenburg fördert Ihre Maßnahmen mit infrastrukturellem Charakter in Form von Gemeinschaftsprojekten zur Förderung der Markterschließung sowie zur Akquisition von ausländischen Unternehmen als Investoren im Land Brandenburg. Sie erhalten die Förderung für: Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformationsstände auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen, Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen, die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen im In- und Ausland, Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland sowie Veranstaltungen als digitale oder hybride Formate. Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses. Ihr Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 195.000. Für Workshops und Informationsveranstaltungen können Sie einen Zuschuss in Höhe von maximal EUR 50.000 erhalten. Ihr Zuschuss für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Institutionen mit Sitz im Land Brandenburg, insbesondere Kammern, Verbände und Branchennetzwerke.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 195.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme.

Förderregion

Brandenburg

Antragsberechtigt

Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: bis 195.000 €