VeröffentlichtZuschuss
ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Promotionen
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung, insbesondere für Frauen, durch Zuschüsse für Promotionsvorhaben.
Programmdetails
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen. Die Förderung erfolgt für Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Industriepromotionen, Landesinnovationspromotionen oder Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere. Die Förderung beträgt bei Industriepromotionen 850 EUR pro Monat und bei Landesinnovationspromotionen 1.700 EUR pro Monat. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 100 EUR pro Monat je kindergeldberechtigtem Kind. Die Förderung wird bis zum Abschluss der jeweiligen Forschungsaufgabe, normalerweise bis zu einer Dauer von 4 Jahren, gewährt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie geschlechterparitätische Besetzung und Mitfinanzierung durch Dritte.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 850 € – 1.700 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragsverfahren ist zweistufig mit festgelegten Stichtagen.
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Hochschulen in Sachsen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- €Förderbetrag: 850 € – 1.700 €