VeröffentlichtZuschuss

Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Brandenburg fördert die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener durch Bildungsmaßnahmen, die Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln.

Programmdetails

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener durch Bildungsmaßnahmen, die Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen. Sie erhalten die Förderung für regionale Grundbildungszentren, die Aufgaben zur Unterstützung der Alphabetisierung und Grundbildung auf regionaler Ebene wahrnehmen, Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung, eine Koordinierungsstelle sowie Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt für regionale Grundbildungszentren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; zuwendungsfähig sind jährliche Personal- und Sachausgaben bis zu einer Gesamthöhe von EUR 94.000; Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; die Pauschale für öffentlich zugängliche Kurse beträgt EUR 78,00, für Kurse in Justizvollzugsanstalten EUR 67,00; die fachliche Koordinierungsstelle 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg, insbesondere Landkreise und kreisfreie Städte, deren Weiterbildungseinrichtungen sowie freie Träger oder deren Weiterbildungseinrichtungen, jeweils mit mehrjähriger Erfahrung in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 94.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag zu festgelegten Antragsterminen online über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.

Förderregion

Brandenburg

Antragsberechtigt

Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg
  • iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig, stiftung
  • Förderbetrag: bis 94.000 €