VeröffentlichtKinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik
U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN
Fonds Soziokultur
Zusätzliches Förderprogramm des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen
Programmdetails
Die U25 Förderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten. Wie beim Fonds Soziokultur üblich, werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.
👥Zielgruppen/Bedingungen
Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.
Die rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.ä. ist möglich. Die Projektleitung, -planung und –durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.
Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektförderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen).
Bewerbungen von Nichtmuttersprachler*innen, Nichtakademiker*innen und Personen mit Behinderungen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung.
Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Den Förderantrag reichen Sie digital über das Antrags-Portal ein. Dort müssen Sie sich bei der ersten Nutzung neu registrieren. Danach können Sie das Antragsformular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung einreichen.
Das Antragsportal öffnet zweimal jährlich, in der Regel zum 1. April und 1. Oktober für jeweils einen Monat. Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor Antragschluss zu technischen Problemen kommen. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Anträge, die bis 24 Uhr nicht übermittelt werden, können nicht mehr angenommen werden.
ℹWeitere Informationen
- Link zum Programm
• Antragsportal
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 4.000 €
- Förderart / Bereiche
- Kinder und JugendlicheKulturMedien und Musik
- Hinweise zur Frist
- 2. Mai 2026 12. November 2026
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: bis 4.000 €