VeröffentlichtZuschuss

Sportförderung

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Aktualisiert vor 19 Tagen

Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des Sportfördergesetzes.

Programmdetails

Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des am 1.1.2013 in Kraft getretenen Sportfördergesetzes. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. und der Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt werden gemäß § 6 des Sportfördergesetzes institutionell gefördert. Unterstützung erhalten mehr als 3.000 Sportvereine, 14 Kreis- und Stadtsportbünde und 51 Landesfachverbände in Form von Pauschalen. Die Förderung umfasst auch die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten.

Voraussetzungen

Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein, kommune