VeröffentlichtZuschuss
Sportförderung
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Aktualisiert vor 19 Tagen
Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des Sportfördergesetzes.
Programmdetails
Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des am 1.1.2013 in Kraft getretenen Sportfördergesetzes. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. und der Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt werden gemäß § 6 des Sportfördergesetzes institutionell gefördert. Unterstützung erhalten mehr als 3.000 Sportvereine, 14 Kreis- und Stadtsportbünde und 51 Landesfachverbände in Form von Pauschalen. Die Förderung umfasst auch die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten.
Voraussetzungen
Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: verein, kommune