VeröffentlichtZuschuss
Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt kommunale Gebietskörperschaften bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.
Programmdetails
Die Förderung erhalten Sie für Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe.
Vor Antragstellung ist eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates im Freistaat Sachsen verpflichtend.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: kommune