Engagementfonds
LAGFA Sachsen-Anhalt e.V.
Programmdetails
👥Zielgruppen/Bedingungen
- Wir erstatten Ihnen die Kosten, die Ihnen nachweisbar bei Ihrem Vorhaben entstanden sind.
- Sie können für die Dauer von bis zu 6 Monaten Förderung beantragen.
- Ihre Antragstellung ist im gesamten Kalenderjahr fortlaufend möglich.
- Eine Jury aus unabhängigen Fachleuten entscheidet zeitnah über Ihre Förderung.
Wer wird gefördert?
Der Engagementfonds unterstützt neben Vereinen auch Privatinitiativen oder Einzelpersonen, die mit ihrem Engagement vor Ort eine lebenswerte Nachbarschaft mitgestalten.
Was wird gefördert?
Sie widmen sich ehrenamtlich der Integration neuer Nachbarn und Nachbarinnen? Ihr Verein engagiert sich für sozial benachteiligte Jugendliche in seinem Stadtteil? Oder fördert Ihre Initiative das gesellschaftliche Miteinander in einer ländlich geprägten Gegend? Dann bietet Ihnen der Engagementfonds die Hilfe, die zum besseren Gelingen beitragen kann.
Für Ihr Vorhaben können beim Fonds folgende Ausgaben geltend machen: Honorare, Öffentlichkeitsarbeit, Verpflegung, Fahrkosten und Sachmittel.
Wie wird gefördert?
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Nutzen Sie zur Antragstellung bitte das Antragsformular (s. Link).
- Reichen Sie Ihren Antragsentwurf gern vorab per Mail ein, dann können wir Sie bei Bedarf gezielt beraten.
- Ihr Antrag selbst geht zum nächstmöglichen Termin an unser Vergabegremium, das über eine Förderung entscheidet – das dauert i.d.R. etwa 4-6 Wochen. Sollte Ihr Förderbedarf zeitlich drängend sein, teilen Sie uns das bitte frühzeitig mit.
- Nach der Entscheidung des Gremiums bekommen Sie von uns schnellstmöglich Bescheid und alle Förderunterlagen zugesandt.
- Die Dokumente zur Abrechnung Ihrer Förderung erhalten Sie gesondert
- Am Ende des Förderungszeitraumes reichen Sie diese inkl. aller Belege etc. bei uns ein.
- Und wann immer Sie nicht weiterwissen, melden Sie sich einfach!
Ablauf
ℹWeitere Informationen
- Link zum Programm
• Hinweise zum Antrag
• Antragsformular
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.500 €
- Förderart / Bereiche
- Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieKinder und JugendlicheMigrationSozialesSport und Bewegung
- Hinweise zur Frist
- 31. Dezember 2026
Förderregion
Antragsberechtigt
Wir erstatten Ihnen die Kosten, die Ihnen nachweisbar bei Ihrem Vorhaben entstanden sind.; Sie können für die Dauer von bis zu 6 Monaten Förderung beantragen.; Ihre Antragstellung ist im gesamten Kalenderjahr fortlaufend möglich.; Eine Jury aus unabhängigen Fachleuten entscheidet zeitnah über Ihre Förderung.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- €Förderbetrag: bis 2.500 €