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Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 21 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen durch Zuschüsse für Projekte.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen. Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit von Künstlern und Künstlerinnen sowie Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen in Angeboten außerhalb des Unterrichts von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, maximal jedoch 3.375 EUR je Projekt. Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, an die zuständige Bezirksregierung gerichtet werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Kreise, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.

Das Projekt muss außerhalb des Unterrichts regelmäßig und ein ganzes Schuljahr lang in etwa 40 Einheiten stattfinden.

Erforderliche Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf des Künstlers/Kunstpädagogen,Auflistung bisher mit Kindern und Jugendlichen durchgeführter Projekte,Nachweis von Weiterbildungen mit Projektbezug

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.375 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, eingereicht werden.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Bildungseinrichtungen, Kommunen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: bildungseinrichtung, verein
  • Förderbetrag: bis 3.375 €