VeröffentlichtZuschuss
Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 21 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen durch Zuschüsse für Projekte.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen. Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit von Künstlern und Künstlerinnen sowie Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen in Angeboten außerhalb des Unterrichts von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, maximal jedoch 3.375 EUR je Projekt. Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, an die zuständige Bezirksregierung gerichtet werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Kreise, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.
Das Projekt muss außerhalb des Unterrichts regelmäßig und ein ganzes Schuljahr lang in etwa 40 Einheiten stattfinden.
Erforderliche Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf des Künstlers/Kunstpädagogen,Auflistung bisher mit Kindern und Jugendlichen durchgeführter Projekte,Nachweis von Weiterbildungen mit Projektbezug
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.375 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, eingereicht werden.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen, Kommunen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: bildungseinrichtung, verein
- €Förderbetrag: bis 3.375 €