VeröffentlichtZuschuss

Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Förderung von Investitionen in umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme für See- und Binnenschiffe.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen. Gefördert werden Investitionen für eine bordseitige Aus- und Umrüstung. Es können folgende Systeme zum Einsatz kommen: Energiespeicher einschließlich erforderlicher Systeme für die Speicherung von Landstrom und/oder zur Nutzung alternativer Kraftstoffe, Energiewandler, Plug-In Systeme, Stromübergabesysteme sowie auch Systemkombinationen der genannten Systeme. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme zur Eigenversorgung von Schiffen: 40 Prozent der zuwendungsfähigen umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben. Für kleine Unternehmen ist die Förderquote 20 Prozent und für mittlere Unternehmen 10 Prozent höher und für mobile Landstromversorgungssysteme als hafenseitiges Infrastrukturangebot: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Höchstbetrag für die Modernisierungsmaßnahme in Seehäfen liegt bei EUR 5 Millionen und für Modernisierungsmaßnahme in Binnenhäfen bei EUR 2 Millionen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümerin und Eigentümer des geförderten Systems werden und eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: kommune, oeffentlich, unternehmen
  • Förderbetrag: bis 5.000.000 €