VeröffentlichtUmwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz
Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland"
Bundesamt für Naturschutz
Programmdetails
Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium haben mit dem gemeinsam erarbeiteten Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ einen Handlungsrahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte geschaffen. Damit soll verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen und ihren Auen investiert und Fluss, Ufer und Aue wieder miteinander verbunden werden. Das BfN ist hierbei für die Betreuung und Abwicklung von Förderprojekten aus dem „Förderprogramm Auen“ zuständig.
Während die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV) als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen primär für die
Maßnahmenumsetzung im und am Gewässer zuständig ist, sind in den Auen
häufig auch Flächen betroffen, die sich nicht im Eigentum des Bundes
befinden. Um auch diese Flächen im Sinne des Blauen Bandes
weiterentwickeln zu können, hat das Bundesumweltministerium das
„Förderprogramm Auen“ aufgesetzt.
Mit den geförderten Maßnahmen soll der Zustand der
stark gefährdeten Auenökosysteme entlang der Bundeswasserstraßen
verbessert und die Lebensräume für selten gewordene Tiere und Pflanzen
wiederhergestellt werden. Zugleich werden dadurch attraktive Freizeit-
und Erholungsgebiete geschaffen, Beiträge zur Hoch- und
Niedrigwasserregulation geleistet und weitere Ökosystemfunktionen wie
die Selbstreinigung der Gewässer oder der Rückhalt von Treibhausgasen
gestärkt.
👥Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden können natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu zählen beispielsweise Verbände, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Grundsätzlich finanziert der Bund maximal bis zu 75 % der Gesamtkosten eines Vorhabens. Vom Zuwendungsempfänger wird ein angemessener Eigenanteil gefordert. Der restliche Betrag kann von Drittmittelgebern (z.B. Bundesländern) bereitgestellt werden. Die dauerhafte Einbringung von Flächen kann auf den Eigenanteil bzw. Drittmittelanteil angerechnet werden. Die Vorhaben sollen spätestens 10 Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein.
Ihr Projektvorschlag muss so ausgerichtet sein, dass dessen Umsetzung
einen Beitrag zur Zielerreichung des BBD leistet. Projektbestandteile,
die sich auf andere als die BBD-Ziele beziehen, können nicht
berücksichtigt werden.
Die im Förderprogramm Auen geförderten
Maßnahmen sollen dazu beitragen, bis zum Jahr 2050 einen Biotopverbund
von nationaler Bedeutung entlang der Bundeswasserstraßen zu entwickeln
und Fluss, Ufer und Aue funktional wieder miteinander zu vernetzen.
Dafür soll sich der Auenzustand an 20 Prozent der Bundeswasserstraßen um
mindestens eine Zustandsklasse verbessern und nicht mehr benötigte
Infrastrukturen der Bundeswasserstraßen sollen in Verbindung mit
Renaturierungsmaßnahmen rück- oder naturnah umgebaut sein. Ziel ist die
Verbesserung des Zustands und die Vergrößerung der Bestände wasser- und
auengebundener Arten und ihrer Lebensräume.
Die Bundeswasserstraßen sind wertvolle Lebensräume und gleichzeitig wichtige Verkehrsträger. Ihr Projekt muss daher mit den vorgesehenen schifffahrtlichen Nutzungen vereinbar sein.
ℹWeitere Informationen
- Link zur Stiftung
• Link zum Antragsformular
• Link zu den Förderrichtlinien
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Umwelt-/NaturschutzKlimaschutz und Tierschutz
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein