VeröffentlichtZuschuss
Professorinnenprogramm 2030
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Geprüft vor 46 Tagen
Das Programm unterstützt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Professorinnenprogramm gemeinsam mit den Ländern die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen. Gefördert werden auf der Grundlage von Gleichstellungskonzepten für Parität Erstberufungen von Professorinnen an Hochschulen auf unbefristete W2 - und W3 -Professuren. An Hochschulen, die mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet werden, können zusätzliche Stellen für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 165.000 EUR jährlich pro Berufung auf eine W2 - und W3 -Professur und insgesamt 2.475.000 EUR je Hochschule, maximal 95.000 EUR jährlich je zusätzlicher Stelle für eine Wissenschaftlerin oder Künstlerin auf dem Weg zur Professur und insgesamt maximal 475.000 EUR je Hochschule. Das Förderverfahren ist zweistufig.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen mit Sitz in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Vorlage eines Gleichstellungskonzepts.
Erforderliche Unterlagen
- Gleichstellungskonzept für Parität,Berufungsnachweise,Einstellungsnachweise
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.475.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Einreichungsrunden: 31.08.2023, 31.08.2024, 31.08.2025
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Hochschulen in Deutschland
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- €Förderbetrag: bis 2.475.000 €