VeröffentlichtZuschuss

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Maßnahmeträger im Naturschutz und in der Landschaftspflege bei der Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Entwicklung und soweit erforderlich Wiederherstellung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich des Landes unter Berücksichtigung der Ziele des Klimaschutzes und der Anpassung an Klimaveränderungen dienen. Sie erhalten die Förderung für Erstellung von Landschaftsplänen nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung und, soweit erforderlich, zur Wiederherstellung von Natur und Landschaft, Umsetzung der nach LNatSchG gebilligten Handlungsprogramme der Naturparke und Biosphärenreservate, Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (nationale Naturmonumente, Nationalparke, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“) und in gesetzlich geschützten Biotopen, sonstige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Landesprogramms „Aktion Grün“. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihrer Maßnahme zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Träger der Naturparke und Biosphärenreservate, gemeinnützige Träger, Personen und Personenvereinigungen, soweit diese Aufgaben im Naturschutz und der Landschaftspflege wahrnehmen.

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt

Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Rheinland-Pfalz
  • iAntragsteller: verein, privatperson, kommune