VeröffentlichtZuschuss

Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI

GKV-Spitzenverband

Förderung innovativer Versorgungsansätze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen.

Programmdetails

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Sie, wenn Sie innovative Versorgungsansätze entwickeln und erproben und dabei die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen berücksichtigen. Im Rahmen des Modellprogramms fördert der GKV-Spitzenverband Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Dabei handelt es sich um eine Teilfinanzierung. Eine Beteiligung in Form von Eigenmitteln ist notwendig. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze einreichen. Der GKV-Spitzenverband behält sich vor, die Projektskizze einem Beirat zur Empfehlung vorzulegen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Unternehmen.

Die Maßnahme muss innovativ sein und wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Nicht förderfähig

  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI – Förderprogramm | FörderBase