VeröffentlichtZuschuss
Heimat-Zeugnis
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und gemeinnützige Organisationen bei der Aufarbeitung und Präsentation lokaler Geschichte.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Aufarbeitung und öffentliche Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Vorhaben, die mit herausragenden Konzepten und bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend erlebbar machen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 100.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Kommune, private und gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: ab 100.000 €