VeröffentlichtZuschuss

Heimat-Zeugnis

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und gemeinnützige Organisationen bei der Aufarbeitung und Präsentation lokaler Geschichte.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Aufarbeitung und öffentliche Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Vorhaben, die mit herausragenden Konzepten und bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend erlebbar machen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 100.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Kommune, private und gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: ab 100.000 €