VeröffentlichtZuschuss
ESF-Bundesprogramm – Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Programm fördert Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und zur Gleichstellung der Geschlechter.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Ihre Projekte werden in den folgenden 4 Handlungsfeldern gefördert: Weiterbildung im Wandel fördern, Gleichstellung gestalten, regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung. Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt: für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben sollten in der Regel 2.000.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten. Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe werden Förderaufrufe veröffentlicht. Im Rahmen eines Aufrufs können Sie Interessenbekundungen einreichen. Aufrufe zur Interessensbekundung werden ein- bis zweimal jährlich veröffentlicht. Ihre Interessenbekundung reichen Sie bitte elektronisch über das Förderportal Z-EU-S ein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner, Sozialpartner, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Maßnahmen
- •die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören
- •reine Forschungsvorhaben
- •Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung und reine Qualifizierungsmaßnahmen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Es gelten jeweils die Fristen der aktuellen Förderaufrufe.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, unternehmen
- €Förderbetrag: 2.000 € – 2.000.000 €