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Förderung von ausländischen Studierenden an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt ausländische Studierende, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, mit Stipendienzahlungen.

Programmdetails

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als ausländische Studierende oder ausländischen Studierenden ab dem 4. Fachsemester, wenn Sie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Stipendienzahlungen. Sie erhalten bis zu 80 Prozent des Betrages, der nach dem Aufenthaltsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich ist für maximal 12 Monate. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Hochschule.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausländische Studierende an Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Ausnahme der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre wirtschaftliche Notlage muss durch außergewöhnliche Umstände oder Ereignisse wie eine Krankheit oder politische Krisen in Ihrem Heimatland entstanden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • fachliche Einschätzung von einer verantwortlichen Person (Studienbüro, Prüfungsamt, Professor, Professorin oder andere)

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt

ausländische Studierende an staatlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
  • iAntragsteller: privatperson