VeröffentlichtZuschuss

Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Förderung von Forschungsvorhaben zum verantwortungsbewussten Umgang mit digitaler Technologie.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben zum Umgang mit der Digitalisierung. Gefördert werden Verbundvorhaben, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen: Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen, Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen erhalten meistens 40 Prozent ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Hochschulen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen, andere Institutionen, die Forschung betreiben, Kommunen und deren Einrichtungen, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.

Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte in Deutschland.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmlicher Förderantrag

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
15. März 2027
Hinweise zur Frist
Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, kommune, unternehmen, verband, verein