VeröffentlichtZuschuss
Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Förderung von Forschungsvorhaben zum verantwortungsbewussten Umgang mit digitaler Technologie.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben zum Umgang mit der Digitalisierung. Gefördert werden Verbundvorhaben, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen: Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen, Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen erhalten meistens 40 Prozent ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Hochschulen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen, andere Institutionen, die Forschung betreiben, Kommunen und deren Einrichtungen, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte in Deutschland.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Förmlicher Förderantrag
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. März 2027
- Hinweise zur Frist
- Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, kommune, unternehmen, verband, verein