VeröffentlichtZuschuss
Aufstiegsbonus I und II
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Existenzgründer und Personen in beruflicher Fortbildung mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei beruflichen Fortbildungen und bei Existenzgründungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Beruf. Sie erhalten den Aufstiegsbonus I und II für Ihre Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (Aufstiegsbonus I), Ihre erstmalige Existenzgründung, die an Ihre Meister- oder Fortbildungsprüfung anknüpft (Aufstiegsbonus II). Darüber hinaus zeichnet das Land die Jahrgangsbesten für ihre besonderen Leistungen mit dem Landesbestenpreis aus, der finanziell nicht dotiert ist. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Sie bekommen beim Aufstiegsbonus I EUR 2.000 je fachlich unterschiedlichem Fortbildungsabschluss, beim Aufstiegsbonus II EUR 2.500.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem 1.1.2020 eine Prüfung als Meisterin, Meister, Fachwirtin, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Fortbildungsprüfung,Gleichwertigkeitsbescheid bei ausländischem Berufsabschluss
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 2.500 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag auf den Aufstiegsbonus I innerhalb von 4 Monaten nach Prüfung, Aufstiegsbonus II innerhalb von 12 Monaten nach Existenzgründung.
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in, Privatperson
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: 2.000 € – 2.500 €