VeröffentlichtZuschuss
Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen an Land.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften, die ein Projekt zur Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen an Land umsetzen wollen. Gefördert werden Ihre Kosten für die Planung und Genehmigung einer Windenergieanlage, insbesondere: sämtliche Vorplanungskosten, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung, Kosten für die Datenermittlung für das jeweilige Projekt und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Kosten für notwendige Gutachten, wenn eine Änderung des Bebauungsplans für die Umsetzung des Projekts erforderlich ist, Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt soweit diese grundlegenden Fragen betreffen und nicht mit der Gründung einer (Bürgerenergie-) Gesellschaft verbunden sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 70 % der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten und ist auf maximal 300.000 EUR begrenzt. Sie müssen den Zuschuss zurückzahlen, wenn Sie für die jeweilige Windenergieanlage eine bestandskräftige Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten haben. Ihren Förderantrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie das elektronische Antragssystem easy-Online.
Voraussetzungen
Antragsteller muss eine Gesellschaft aus mindestens 15 natürlichen Personen sein, die in einem bestimmten Umkreis um den Standort gemeldet sind.
Nicht förderfähig
- •Kommunen
- •der Bund
- •die Bundesländer
- •Hersteller von Windenergieanlagen und Antragsteller in Insolvenzverfahren.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Hinweise zur Frist
- Anträge können seit dem 01.07.2024 laufend gestellt werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Bürgerenergiegesellschaften