VeröffentlichtBürgschaft

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen

Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH

Aktualisiert vor 22 Tagen

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen.

Programmdetails

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Sie können eine Förderung für Projekte beantragen, die Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellungen von Betrieben und Betriebsübernahmen umfassen. Die garantierte Beteiligung muss mindestens 50.000 EUR betragen und darf 2,5 Millionen EUR je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. Die Garantie erstreckt sich auf bis zu 70 Prozent der für die Beteiligung zu leistenden Einlage und zusätzlich bis zu 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche für höchstens einen Jahresbeitrag. Die Laufzeit beträgt zwischen 5 und 10 Jahren.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, die ihren Betrieb gegen übliche Risiken versichern müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Unterlagen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 2.500.000 €
Förderquote
70 %
Förderart / Bereiche
Bürgschaft

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 50.000 € – 2.500.000 €