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Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland. Sie erhalten die Förderung für Investitionen zum flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete, um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt (Wirtschaftlichkeitslückenförderung), sowie die Errichtung passiver Infrastrukturen (zum Beispiel Glasfaserstrecken), die durch privatwirtschaftliche Netzbetreiber genutzt werden (Betreibermodell). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Gemeinde grundsätzlich 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Gemeinden und Gemeinden bei Vorliegen einer genehmigten Verringerung der allgemeinen Rücklage ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, insbesondere Gemeinden sowie rechtlich selbstständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft als Erstempfänger.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 30 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: kommune