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Stiftung der Saalesparkasse
Stiftung der Saalesparkasse
Die Stiftung fördert Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe sowie das Wohlfahrtswesen im Geschäftsgebiet der Saalesparkasse.
Programmdetails
Der Zweck der Stiftung der Saalesparkasse besteht in der Förderung von Kunst und Kultur, der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens im Geschäftsgebiet der Saalesparkasse. Anträge auf Förderungen können von gemeinnützigen Einrichtungen/Institutionen gestellt werden, die sich im Geschäftsgebiet der Saalesparkasse befinden und bei denen die Förderung folgender Satzungszwecke gemäß § 52 AO vom Finanzamt bestätigt wurde: Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtswesen. Ein Antrag auf Förderung kann bei Beträgen bis 5.000,- Euro formlos eingereicht werden. Über den Antrag entscheidet der Stiftungsvorstand. Von der Antragstellung bis zur Entscheidung sind ca. zwei Monate einzuplanen. Einmal von der Sparkassenstiftung geförderte Projekte haben darüber hinaus die Möglichkeit, am DAVID-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe teilzunehmen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich
Förderregion
Einzugsbereich der Saalesparkasse
Antragsberechtigt
Vereine