VeröffentlichtZuschuss

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer, die der nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten dienen. Sie erhalten die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen: nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung, nachhaltige Ernährung und Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Forschungsvorhaben und den Antragstellenden ab und beträgt für Projekte der Grundlagenforschung sowie für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten, industriellen Forschung bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, experimentellen Entwicklung bis zu 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten und für Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die Beihilfeintensitäten können unter bestimmten Voraussetzungen angehoben werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse an Ihrem Vorhaben.

Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Durchführung der Arbeiten.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.

In Ihrem Vorhaben sehen Sie den Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis vor und können dies aufzeigen.

Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
  • Unternehmen
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Unternehmen
  • die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben.

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, unternehmen
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten – Förderprogramm | FörderBase