Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse an Ihrem Vorhaben.
Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Durchführung der Arbeiten.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
In Ihrem Vorhaben sehen Sie den Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis vor und können dies aufzeigen.
Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
- •Unternehmen
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- •Unternehmen
- •die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, unternehmen