VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Zuschüsse für soziale Einrichtungen zur Anpassung an die Klimakrise.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen bei Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise. Die Förderung umfasst drei Förderschwerpunkte: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung, Umsetzung vorbildlicher Maßnahmen und übergeordnete Unterstützung durch Beauftragte für Klimaanpassung. Die Zuschüsse sind abhängig von der Antragstellenden und können bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts.
Antragstellende müssen rechtsfähig und rechtlich selbstständig sein, einen Bezug zu vulnerablen Personengruppen besitzen und über ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität verfügen.
Nicht förderfähig
- •Wenn für Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder bereits eröffnet ist
- •erhalten Sie keine Förderung.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragsstellung derzeit nicht möglich
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen