VeröffentlichtDarlehen

Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Mit dem Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum können Sie Investitionen in Brandenburg langfristig finanzieren.

Programmdetails

Mit dem Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum können Sie Investitionen in Brandenburg langfristig finanzieren. Sie erhalten die Förderung für folgende Programm-Bausteine: Landwirtschaft „Wachstum“ mit Zinsbonus für Junglandwirte, Landwirtschaft „Nachhaltigkeit“, Agrar- und Ernährungswirtschaft „Wachstum und Wettbewerb“, Agrar- und Ernährungswirtschaft „Umwelt- und Verbraucherschutz“, Neue Energien „Energie vom Land“, Produktionssicherung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 5 Millionen pro Kreditnehmerin/Kreditnehmer und Jahr. Sie können damit bis zu 100 Prozent Ihrer Kosten finanzieren. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Die Kredite werden für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren durch die ILB um bis zu 0,20 Prozent nominal per annum zinsvergünstigt. Als junge Landwirtin oder junger Landwirt unter 41 Jahren erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsbonus, wenn Sie als Einzelunternehmerin beziehungsweise Einzelunternehmer tätig sind. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Energieproduktion gemäß KMU-Definition der EU.

Bankübliche Sicherheiten sind erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Bankunterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Förderregion

Brandenburg

Antragsberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Energieproduktion.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 5.000.000 €