VeröffentlichtZuschuss
Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Zuschüsse für anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt für digitale Infrastrukturinvestitionen zur Verbesserung des digitalen Lehrens und Lernens.
Programmdetails
Das Programm ermöglicht anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung, Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen zu erhalten, darunter IT-Hardware, Lernplattformen, Breitbandausbau, interaktive Displays, mobile Endgeräte, Softwarelizenzen und Personalschulungen. Investitionen müssen durch ein konkretes technisch-pädagogisches Konzept belegt werden. Mindestbetrag: 20.000 Euro; Höchstbetrag: 150.000 Euro (5.000 Euro für Schulungskosten). Förderquote bis zu 90 %; Mindest-Eigenanteil 10 %. Programm läuft bis 31. Dezember 2027.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt sowie landesweite Verbände solcher Einrichtungen.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 150.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge bis zum 31. August des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und das Ministerium
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt, landesweite Verbände solcher Einrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- €Förderbetrag: 20.000 € – 150.000 €