VeröffentlichtZuschuss

Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Zuschüsse für anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt für digitale Infrastrukturinvestitionen zur Verbesserung des digitalen Lehrens und Lernens.

Programmdetails

Das Programm ermöglicht anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung, Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen zu erhalten, darunter IT-Hardware, Lernplattformen, Breitbandausbau, interaktive Displays, mobile Endgeräte, Softwarelizenzen und Personalschulungen. Investitionen müssen durch ein konkretes technisch-pädagogisches Konzept belegt werden. Mindestbetrag: 20.000 Euro; Höchstbetrag: 150.000 Euro (5.000 Euro für Schulungskosten). Förderquote bis zu 90 %; Mindest-Eigenanteil 10 %. Programm läuft bis 31. Dezember 2027.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt sowie landesweite Verbände solcher Einrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 150.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge bis zum 31. August des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und das Ministerium

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt, landesweite Verbände solcher Einrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • Förderbetrag: 20.000 € – 150.000 €
Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung – Förderprogramm | FörderBase