VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen für neue Wohnheimplätze durch Neubau, Umbau oder Erweiterung, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb) und Modernisierung von Wohnheimplätzen einschließlich Gemeinschaftsräumen. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Wohnheimplatz bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 120.000 sowie für Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs je Wohnheimplatz höchstens EUR 10.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer eines geeigneten Baugrundstückes sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstückes oder Erbbaurechts gesichert ist.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 120.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, privatperson, unternehmen
- €Förderbetrag: bis 120.000 €