VeröffentlichtZuschuss

Verbändeförderung im Umwelt- und Naturschutz

Bundesumweltministerium

Das Bundesumweltministerium unterstützt Umwelt- und Naturschutzverbände durch finanzielle Zuwendungen zur Förderung des Engagements für Natur- und Umweltschutz.

Programmdetails

Umwelt- und Naturschutzpolitik braucht die Verbände als Partner. Sie informieren und sensibilisieren die Bevölkerung, erarbeiten neue politische Themenfelder, beraten und bilden in Umweltfragen fort. Sie tragen mit ihrer Arbeit wesentlich dazu bei, die Akzeptanz für eine erfolgreiche Umwelt- und Naturschutzpolitik zu erhöhen. Das Bundesumweltministerium unterstützt deshalb die Umwelt- und Naturschutzverbände durch finanzielle Zuwendungen. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Aufgabe der Verbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung und Förderung des Engagements für Natur- und Umweltschutz zu unterstützen und weiter zu stärken. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem: Projekte zu politisch aktuellen Themen, Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern, Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung sowie Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Aufgabe der Verbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung und Förderung des Engagements für Umweltschutz und Naturschutz zu unterstützen und weiter zu stärken. Das Förderprogramm ist inhaltlich offengehalten, um auch neue Themen aufgreifen und verschiedene Zielgruppen ansprechen zu können. Verbändeprojekte sind in der Regel auf eine oder mehrere der drei folgenden Aktivitätstypen ausgerichtet: Öffentlichkeit für ein Thema schaffen, Vernetzung und Kooperation fördern sowie Erarbeitung zivilgesellschaftlicher Positionen. Die Projekte müssen einen klaren ökologischen Schwerpunkt und eine breite Außenwirkung haben. Gefördert werden insbesondere Projekte, die modellhaften Charakter und eine bundesweite Ausstrahlung besitzen. Die Förderung soll dazu dienen, innovativen Projekten eine Anschubfinanzierung zu ermöglichen. Projekte, für die ein Zuschuss beantragt wird, dürfen noch nicht begonnen haben. An den Maßnahmen muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Wissenschaftliche Forschung und Investitionen können nicht gefördert werden. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Bereich des Naturschutzes sind beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden.

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Nicht förderfähig

  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 75.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Neue Anträge für 2027 können voraussichtlich ab Mai 2026 eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine und Verbände im Umwelt- oder Naturschutz