VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

Aktualisiert vor 22 Tagen

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen.

Programmdetails

Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen einschließlich des Filmabspiels. Sie bekommen die Förderung in den Kategorien Stoff- und Projektentwicklung, Produktion von (Nachwuchs-) Filmen, Produktion von Fernseh-, VOD- Filmen und seriellen Formaten, Kino sowie Verleihmaßnahmen für Kinofilme, innovative audioviduelle Inhalte sowie sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Darlehen. Für Abschluss- und Kurzfilme können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe des deutschen Finanzierungsanteils. Dieser soll jedoch 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten. Bei Fernsehproduktionen beträgt die Förderungshöhe maximal 30 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils. Verleih und Vertrieb werden in der Regel mit bis zu 50 Prozent der Verleih- oder Vertriebsvorkosten gefördert. Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zur Finanzierung des Projekts einen angemessenen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt in der Regel 50 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils beziehungsweise der Verleih- oder Vertriebsvorkosten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, in Deutschland ansässige Verleiher sowie Kinobetreiber in Berlin-Brandenburg.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter sind nicht antragsberechtigt.

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss | Darlehen
Hinweise zur Frist
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen ein.

Förderregion

BerlinBrandenburg

Antragsberechtigt

Unternehmen, Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, Kinobetreiber

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin, Brandenburg
  • iAntragsteller: unternehmen, verein, gemeinnuetzig