VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen.
Programmdetails
Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert das Film- und Medienschaffen in allen Entstehungs- und Verwertungsphasen einschließlich des Filmabspiels. Sie bekommen die Förderung in den Kategorien Stoff- und Projektentwicklung, Produktion von (Nachwuchs-) Filmen, Produktion von Fernseh-, VOD- Filmen und seriellen Formaten, Kino sowie Verleihmaßnahmen für Kinofilme, innovative audioviduelle Inhalte sowie sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Darlehen. Für Abschluss- und Kurzfilme können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe des deutschen Finanzierungsanteils. Dieser soll jedoch 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten. Bei Fernsehproduktionen beträgt die Förderungshöhe maximal 30 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils. Verleih und Vertrieb werden in der Regel mit bis zu 50 Prozent der Verleih- oder Vertriebsvorkosten gefördert. Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zur Finanzierung des Projekts einen angemessenen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt in der Regel 50 Prozent des deutschen Finanzierungsanteils beziehungsweise der Verleih- oder Vertriebsvorkosten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, in Deutschland ansässige Verleiher sowie Kinobetreiber in Berlin-Brandenburg.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter sind nicht antragsberechtigt.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss | Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme digital zu den festgelegten Terminen ein.
Förderregion
BerlinBrandenburg
Antragsberechtigt
Unternehmen, Produzenten, Entwickler, Nachwuchstalente, Kinobetreiber
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin, Brandenburg
- iAntragsteller: unternehmen, verein, gemeinnuetzig