VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert Familienberatungsstellen und ähnliche Einrichtungen durch Zuschüsse zur Stärkung elterlicher und familiärer Kompetenzen.
Programmdetails
Das Programm stellt Mittel für Einrichtungen und Maßnahmen bereit, die elterliche Erziehungskompetenzen stärken. Förderfähige Empfänger sind gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und freie Wohlfahrtsverbände, die mit Familien in Sachsen-Anhalt arbeiten. Förderung umfasst Familienbildungsangebote, Familienbegegnungsveranstaltungen mit Bildungselementen und Familienzentrumsdienste. Fördersätze: max. 45 Euro/Teilnehmertag (mit Übernachtung), 22 Euro (Tagesveranstaltungen), max. 70 % der förderfähigen Kosten; Familienzentren bis 31.100 Euro. Einreichungsfristen variieren nach Maßnahmenart.
Voraussetzungen
Förderfähige Empfänger sind gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und freie Wohlfahrtsverbände, die mit Familien in Sachsen-Anhalt arbeiten.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 31.100 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Familienverbände bis 1. August; Familienbildungsangebote bis 30. September; Familienbegegnungsmaßnahmen und -zentren bis 30. November
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein
- €Förderbetrag: bis 31.100 €