VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert Familienberatungsstellen und ähnliche Einrichtungen durch Zuschüsse zur Stärkung elterlicher und familiärer Kompetenzen.

Programmdetails

Das Programm stellt Mittel für Einrichtungen und Maßnahmen bereit, die elterliche Erziehungskompetenzen stärken. Förderfähige Empfänger sind gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und freie Wohlfahrtsverbände, die mit Familien in Sachsen-Anhalt arbeiten. Förderung umfasst Familienbildungsangebote, Familienbegegnungsveranstaltungen mit Bildungselementen und Familienzentrumsdienste. Fördersätze: max. 45 Euro/Teilnehmertag (mit Übernachtung), 22 Euro (Tagesveranstaltungen), max. 70 % der förderfähigen Kosten; Familienzentren bis 31.100 Euro. Einreichungsfristen variieren nach Maßnahmenart.

Voraussetzungen

Förderfähige Empfänger sind gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und freie Wohlfahrtsverbände, die mit Familien in Sachsen-Anhalt arbeiten.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 31.100 €
Förderquote
70 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Familienverbände bis 1. August; Familienbildungsangebote bis 30. September; Familienbegegnungsmaßnahmen und -zentren bis 30. November

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein
  • Förderbetrag: bis 31.100 €
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien – Förderprogramm | FörderBase