VeröffentlichtDarlehen

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 12 Tagen

Ergänzungskredit für Privatpersonen und Unternehmen, die bereits eine Zuschusszusage von KfW oder BAFA für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erhalten haben. Kredit bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Programmdetails

Das KfW-Programm 358/359 bietet ein Ergänzungsdarlehen für energetische Sanierungseinzelmaßnahmen bei Wohngebäuden, für die bereits eine Zuschusszusage von KfW oder BAFA vorliegt, die Zuschüsse aber noch nicht ausgezahlt wurden. Das Darlehen überbrückt Finanzierungslücken neben bestehenden KfW- oder BAFA-Zuschüssen gemäß BEG-EM-Richtlinien (gültig ab 1. Januar 2024). Antragsteller haben 12 Monate nach Zuschusszusage Zeit, den Ergänzungskredit zu beantragen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Eigentümer/-innen, Programm 358), WEG, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Institutionen und Wohnungsbaugenossenschaften.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 120.000 €
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage; laufendes Programm

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: privatperson, unternehmen
  • Förderbetrag: bis 120.000 €