VeröffentlichtZuschuss
Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Förderung von wissenschaftlichen Vorprojekten im Bereich der Quantentechnologien und Photonik.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr wissenschaftliches Vorprojekt, das ein Funktionsprinzip aus der Grundlagenforschung aus dem Bereich der Quantentechnologien 2. Generation oder der Photonik erstmalig im Labor demonstriert. Gefördert werden innovative Einzel- und Verbundvorhaben. Beispielhaft sind folgende Themenfelder möglich: neuartige Methoden zur Herstellung oder Manipulation von Qubits, erstmalige Demonstration der Nutzung eines physikalischen Wirkprinzips für die Nutzung als Sensor, Demonstration neuer Prinzipien zum analogen, photonischen Computing, neue Methoden zur deterministischen Erzeugung von Verschränkung, neuartige Materialklassen und optische Schichtsysteme mit um Größenordnungen verbesserten optischen Eigenschaften, innovative Konzepte aus der Optogenetik, neue optische Verfahren der Bildgebung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 3 Jahren. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Inklusive der Projektpauschale erhalten Sie maximal EUR 600.000 der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten je Vorhaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
Nicht förderfähig
- •Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden und die Ergebnisse dürfen nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 600.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. Dezember 2027
- Hinweise zur Frist
- Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze spätestens zum 15.12.2027 ein.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung
- €Förderbetrag: bis 600.000 €