VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Zuschüsse für den Neubau und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs.

Programmdetails

Der Bund unterstützt Sie bei dem Neubau und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Gefördert werden Maßnahmen, die Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße bringen. Dies kann sowohl durch die direkte Verlagerung von der Straße auf die Schiene oder die Wasserstraße erfolgen als auch durch einen Schiene/Schiene- beziehungsweise Wasserstraße/Wasserstraße-Umschlag. Dazu sollen je EUR 1 Million Förderung mindestens 54.000 t CO2 eingespart werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Investitionsausgaben umfassen eine Planungskostenpauschale. Diese beträgt bei ausgeschriebenen Neubauvorhaben 20 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und in allen anderen Fällen 15 Prozent. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen in privater Rechtsform.

Die Anlagen müssen diskriminierungsfrei allen Nutzenden zugänglich sein und sich im Eigentum des Antragsstellenden befinden.

Nicht förderfähig

  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen in privater Rechtsform

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen