VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Nahmobilität
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Projekte zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität (Nahmobilität), auch in Verbindung mit dem Bus- und Bahnverkehr. Sie erhalten die Förderung für investive Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs, Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit. Die Höhe des Zuschusses beträgt für investive Vorhaben grundsätzlich bis zu 70 Prozent und bei Vorhaben, die eine besondere überkommunale verkehrliche Bedeutung haben, auch bis zu 80 Prozent und für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit normalerweise 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöhe kann um 10 Prozent erhöht oder verringert werden: bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden abhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und bei Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen abhängig vom Standort des Projekts. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000 für investive Maßnahmen und bei EUR 2.000 für Planungsvorhaben und Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: kommune, verein, unternehmen
- €Förderbetrag: 2.000 € – 20.000 €