VeröffentlichtZuschuss
Gründungsfonds
Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e.V.
Geprüft vor 44 Tagen
Der Gründungsfonds unterstützt die Gründung neuer Kita- und Schulfördervereine in Sachsen-Anhalt mit Beratung, Qualifizierung und Zuschüssen zu den Gründungskosten.
Programmdetails
Der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V. (LSFV-ST) möchte die Gründung neuer Kita- und Schulfördervereine in Sachsen-Anhalt fördern. Dazu unterstützt der LSFV-ST die Initiativgruppen mit Beratung und Qualifizierung. Darüber hinaus soll – im Rahmen der Möglichkeiten – ein Zuschuss zu den Gründungskosten bereitgestellt werden. Eine Vereinsgründung kostet Geld. In Sachsen-Anhalt auch für gemeinnützige Vereine. Dies ist eine der kleineren Hürden für eine Vereinsgründung. Daher gewähren wir neu gegründeten Kita- und Schulfördervereinen ein Startdarlehen … den Gründungsfonds. Es ist zum Teil viel rechtliches und steuerliches Wissen erforderlich, um einen Kita- und Schulförderverein komplikationslos zu Gründen. Daher geben wir auf Anfrage unser Wissen weiter und geben Empfehlungen, um die Klippen zu umschiffen. Des Weiteren bieten wir im Verbund mit dem Bundesverband, der Stiftung Bildung und befreundeten Landesverbänden anderer Bundesländer Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.
Voraussetzungen
Kita- und Schulfördervereine können einen Antrag auf Mittel aus dem Gründungsfonds stellen, wenn sie sich in Sachsen-Anhalt befinden und die Gründung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Die Richtlinien und Förderbedingungen müssen anerkannt werden.
Admin: Formular-Schema
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: privatperson, verein
- €Förderbetrag: bis 2.000 €