VeröffentlichtZuschuss
Förderung im Tierschutz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Geprüft vor 37 Tagen
Das Ministerium fördert gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt, die Tierheime betreiben oder Bildungsangebote erbringen. Die Förderung zielt auf die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Tieren ab.
Programmdetails
Zur Unterstützung des Tierschutzes stellt das Ministerium seit 2012 jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Grundlage hierfür ist die Förderrichtlinie Tierschutz. Die Förderung richtet sich an anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben und im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz zum Betreiben eines Tierheimes sind und/oder in Sachsen-Anhalt Bildungsangebote erbringen. Die Schwerpunkte der Förderung liegen bei der Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere. Dies schließt Neu-, Erweiterung-, Um- und Ausbauten an bereits bestehenden Einrichtungen, bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der tierhygienischen Einrichtungen, wie beispielsweise in Kranken- oder Quarantänestationen und die Beschaffung von Tierzubehör, wie Fang-, Transport- oder Chiplesegeräte ein. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Unterstützung von Tierschutzvereinen bei der Durchführung von Bildungsangeboten.
Admin: Formular-Schema
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- laufend
Antragsberechtigt
gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Keine Einschränkung
- iAntragsteller: verein