VeröffentlichtZuschuss
Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus und religiös begründetem Extremismus.
Programmdetails
Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten: Maßnahmen, die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus oder religiös begründeten Extremismus zu sensibilisieren, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, rechtsextremer Ideologie, gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen oder mit ideologisch begründeter Gewalt, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit religiös begründeten extremistischen Ideologien, mit gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen und religiös motivierter Gewalt, Projekte, die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit im Rahmen partizipativer Prozesse fördern, gemeinwesenorientierte Projekte zur Stärkung demokratischer Prozesse auf lokaler, bezirklicher oder landesweiter Ebene, Projekte, die die Begegnung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen fördern. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5.000 EUR je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger und Jahr. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Migrantenorganisationen, kleine und mittlere Betriebe, Interessenvertretungen, aber auch Einzelpersonen mit (Wohn-)Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 5.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Förderregion
Hamburg
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, Verbände, Vereine
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hamburg
- iAntragsteller: verein, privatperson
- €Förderbetrag: 5.000 € – 5.000 €