VeröffentlichtZuschuss
Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Unternehmen können Zuschüsse für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verringerung des Ausstoßes an Kohlendioxid beantragen.
Programmdetails
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Sie bei Vorhaben, mit denen in Industrie und Gewerbe eine sparsamere und rationellere Energienutzung und -umwandlung betrieben und die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt wird. Sie können eine Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen erhalten: Investitionen mit dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung, Investitionen zur Nutzung der Abwärme und der betrieblichen Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte und die anschließende Begleitung der Durchführung. Die Förderung erhalten Sie in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses hängt jeweils von der geplanten Maßnahme ab: für Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energien: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, für betriebliche Energiekonzepte: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 15.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen.
Die Maßnahme muss im Land Bremen durchgeführt werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Förderregion
Bremen
Antragsberechtigt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bremen
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 15.000 €