Förderung der GLS Treuhand e.V.
GLS Treuhand e.V.
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Berufsbildung;
- Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement;
- Heilpädagogik und Sozialtherapie;
- Internationale Zusammenarbeit bzw. Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung;
- Kunst und Kultur;
- Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt;
- Gesundheit: komplementäre Medizin;
Ein wesentliches Förderkriterium der GLS Treuhand ist der Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft, den Ihr Projekt leistet. Welche Wirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Selbstwirksamkeit in gesellschaftlicher Verantwortung, sollen Ihre Aktivitäten entfalten und was ist der innovative und zukunftsweisende Moment dorthin? Gefördert werden gemeinnützige Projekte, die den Grundwerten der GLS Treuhand entsprechen, die Sie auch in der Satzung finden. Die Handlungsfelder geben einen Einblick in die thematischen Förderbereiche. Grundsätzlich fördert die GLS Treuhand in den folgenden Bereichen:
👥Zielgruppen/Bedingungen
- Projekte, die nicht den Grundwerten der GLS Treuhand entsprechen.
- Projekte, die bereits begonnen haben oder früher als 6 Wochen nach Antragstellung beginnen.
- Institutionelle Förderungen über ein oder mehrere Jahre
- Zuschüsse zu allgemeinen Betriebsmitteln oder zur pauschalen Schließung von Etatlücken.
- Baumaßnahmen, Ausstattung und Einrichtung von Immobilien und den Erwerb von Grundstücken (sog. Hardware Projekte).
Grundsätzlich können nur gemeinnützige Organisationen Anträge bei der GLS Treuhand stellen. Ausnahmen sind in besonderen Fällen Stipendien – hier können auch Einzelpersonen Anträge einreichen. Weiterhin unterstützt die GLS Treuhand nur gemeinnützige Einrichtungen, die in Deutschland registriert sind. Das beantragte Projekt selber kann auch im Ausland durchgeführt werden.
Was nicht gefördert wird:
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
ℹWeitere Informationen
- Link zur Förderung
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- BildungEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieEntwicklungszusammenarbeitKinder und JugendlicheKulturMedien und MusikSozialesUmwelt-/NaturschutzKlimaschutz und Tierschutz
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: bis 5.000 €