VeröffentlichtBildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz

Förderung der GLS Treuhand e.V.

GLS Treuhand e.V.

    Ein wesentliches Förderkriterium der GLS Treuhand ist der Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft, den Ihr Projekt leistet. Welche Wirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Selbstwirksamkeit in gesellschaftlicher Verantwortung, sollen Ihre Aktivitäten entfalten und was ist der innovative und zukunftsweisende Moment dorthin? Gefördert werden gemeinnützige Projekte, die den Grundwerten der GLS Treuhand entsprechen, die Sie auch in der Satzung finden. Die Handlungsfelder geben einen Einblick in die thematischen Förderbereiche. Grundsätzlich fördert die GLS Treuhand in den folgenden Bereichen:

  • Jugend- und Altenhilfe;
  • Erziehung und Berufsbildung;
  • Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement;
  • Heilpädagogik und Sozialtherapie;
  • Internationale Zusammenarbeit bzw. Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung;
  • Kunst und Kultur;
  • Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt;
  • Gesundheit: komplementäre Medizin;

👥Zielgruppen/Bedingungen

    Grundsätzlich können nur gemeinnützige Organisationen Anträge bei der GLS Treuhand stellen. Ausnahmen sind in besonderen Fällen Stipendien – hier können auch Einzelpersonen Anträge einreichen. Weiterhin unterstützt die GLS Treuhand nur gemeinnützige Einrichtungen, die in Deutschland registriert sind. Das beantragte Projekt selber kann auch im Ausland durchgeführt werden.

    Was nicht gefördert wird:

  • Projekte, die nicht den Grundwerten der GLS Treuhand entsprechen.
  • Projekte, die bereits begonnen haben oder früher als 6 Wochen nach Antragstellung beginnen.
  • Institutionelle Förderungen über ein oder mehrere Jahre
  • Zuschüsse zu allgemeinen Betriebsmitteln oder zur pauschalen Schließung von Etatlücken.
  • Baumaßnahmen, Ausstattung und Einrichtung von Immobilien und den Erwerb von Grundstücken (sog. Hardware Projekte).

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Der Förderantrag erfolgt online auf einer digitalen Antragsseite. Das bedeutet, dass Anträge nicht postalisch eingereicht werden können. Bitte beachten Sie: Die benötigten Formulare für die digitale Antragstellung finden Sie auf dieser Seite . In der Regel dauert es sechs bis zwölf Wochen bis zur Entscheidung. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab. Sollte es doch einmal länger dauern, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Anträge werden zunächst auf formelle Vollständigkeit hin überprüft, bevor sie in einem inter-disziplinären Gremium besprochen werden. Hält die GLS Treuhand den Antrag für grundsätzlich förderungswürdig, leitet sie den Antrag an die Handlungsfelder nebst Themen- und Zukunftsstiftungen oder an die von ihr verwalteten Stiftungsfonds und Stiftungen zur ihrerseitigen Beurteilung zur Förderung weiter. Die Stiftungen und Stiftungsfonds orientieren sich bei ihrer Entscheidung über Zuwendungen an ihren jeweils besonderen Zwecken und Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die GLS Treuhand besteht nicht. Sollte die GLS Treuhand bzw. die von ihr betreuten Stiftungen sich für eine Förderung entscheiden, werden Sie schriftlich informiert. Absagen erhalten Sie per E-Mail. Sehen Sie bitte von Nachfragen zu den genauen Gründen einer Absage ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen

  • Link zur Förderung

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderart / Bereiche
BildungEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieEntwicklungszusammenarbeitKinder und JugendlicheKulturMedien und MusikSozialesUmwelt-/NaturschutzKlimaschutz und Tierschutz
Hinweise zur Frist
Fortlaufende Förderung

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
  • Förderbetrag: bis 5.000 €
Förderung der GLS Treuhand e.V. – Förderprogramm | FörderBase