VeröffentlichtBildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Sonstiges
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Programmdetails
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
👥Zielgruppen/Bedingungen
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser.
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
- Zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): 500 Euro einmalig pro WEG, sofern die Ergebnisse der Beratung im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.
Die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zielt darauf ab, Energieberatungen, durchgeführt von Expertinnen und Experten, zu fördern.
Höhe der Förderung:
ℹWeitere Informationen
- Link zur Stiftung
• Link zum Antragsformular
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.700 €
- Förderart / Bereiche
- Bildung für nachhaltige EntwicklungUmwelt-/NaturschutzKlimaschutz und TierschutzSonstiges
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: bis 1.700 €