VeröffentlichtBildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Sonstiges

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Programmdetails

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

👥Zielgruppen/Bedingungen

    Die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zielt darauf ab, Energieberatungen, durchgeführt von Expertinnen und Experten, zu fördern.

    Höhe der Förderung:

  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser.
  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
  • Zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): 500 Euro einmalig pro WEG, sofern die Ergebnisse der Beratung im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.

Weitere Informationen

  • Link zur Stiftung
  • • Link zum Antragsformular

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.700 €
Förderart / Bereiche
Bildung für nachhaltige EntwicklungUmwelt-/NaturschutzKlimaschutz und TierschutzSonstiges
Hinweise zur Frist
Fortlaufende Förderung

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
  • Förderbetrag: bis 1.700 €