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Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Investitionen in nicht bundeseigene öffentliche Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes.

Programmdetails

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen an öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen ohne tägliche Personennahverkehre im Rheinland-Pfalz-Takt, die von nicht bundeseigenen Eisenbahnen betrieben werden. Sie bekommen die Förderung für einmalige Investitionen für die Reaktivierung oder nachhaltige Ertüchtigung sowie entsprechende vorab erfolgende Planungsleistungen und auf mehrere Jahre verteilte Investitionen zur Erhaltung der Betriebssicherheit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, wobei bei Gesamtmaßnahmen bis zu 85 Prozent und bei Einzelmaßnahmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Auf einen Blick

Förderquote
85 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Rheinland-Pfalz
  • iAntragsteller: unternehmen, kommune