VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Investitionen in nicht bundeseigene öffentliche Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen an öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen ohne tägliche Personennahverkehre im Rheinland-Pfalz-Takt, die von nicht bundeseigenen Eisenbahnen betrieben werden. Sie bekommen die Förderung für einmalige Investitionen für die Reaktivierung oder nachhaltige Ertüchtigung sowie entsprechende vorab erfolgende Planungsleistungen und auf mehrere Jahre verteilte Investitionen zur Erhaltung der Betriebssicherheit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, wobei bei Gesamtmaßnahmen bis zu 85 Prozent und bei Einzelmaßnahmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 85 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: unternehmen, kommune