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Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)

KfW

Aktualisiert vor 30 Tagen

Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland.

Programmdetails

Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen: Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 oder 40 müssen erfüllt sein, und es muss eine gültige Bau­genehmigung vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bau­genehmigung,Nachweis über die Erfüllung der Effizienzstandards

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderart / Bereiche
Darlehen
Antragsfrist
30. Juni 2026
Hinweise zur Frist
Antragsfrist endet spätestens am 30.06.2026.

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, soziale Organisationen und Vereine

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: privatperson, unternehmen, genossenschaft, verein
  • Förderbetrag: bis 150.000 €