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Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
KfW
Aktualisiert vor 30 Tagen
Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Programmdetails
Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen: Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 oder 40 müssen erfüllt sein, und es muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Baugenehmigung,Nachweis über die Erfüllung der Effizienzstandards
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Antragsfrist
- 30. Juni 2026
- Hinweise zur Frist
- Antragsfrist endet spätestens am 30.06.2026.
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, soziale Organisationen und Vereine
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: privatperson, unternehmen, genossenschaft, verein
- €Förderbetrag: bis 150.000 €